Schloss Prossen - Refugium Schloss Prossen - Refugium

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Suiten und Appartements zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN.

Weiterhin finden diese Geschäftsbedingungen Anwendung für Verträge über die mietweise Überlassung von Seminar-, Tagungs- und Veranstaltungsräumen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Präsentationen, Firmenevents, Familienfeiern etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN.

Die Geschäftsbedingungen gelten ebenso für Verträge über die Vermittlung und Durchführung von Pauschalarrangements, Führungen, Kursen, Ausflügen, Events und anderen Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei direktem Vertragsschluss mit der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN, nicht bei Vertragsschluss über Dritte, wie etwa der Buchungsplattform des Tourismusverbands und der daran angeschlossenen Kanäle etc.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung

Vertragspartner sind die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN durch den Kunden zustande. Im Falle einer Online-Buchung des Kunden über die Webseite, per E-Mail oder telefonisch wird die Buchung unverzüglich durch die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN per E-Mail bestätigt. Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN bestätigt den Vertrag gegenüber dem Kunden spätestens innerhalb von zwei Werktagen. Mit der Bestätigung ist der Vertrag abgeschlossen.

§ 3 Leistungen, Rechnungen

Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN zu zahlen.

Rechnungen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 4 Preise, Kurtaxe

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Die lokalen Abgaben (Gästetaxe der Stadt Bad Schandau) werden gesondert auf der Rechnung und Buchungsbestätigung ausgewiesen. Sie sind – je nach Buchungsart – ggf. nicht im Preis inbegriffen, sondern fallen zusätzlich an.

§ 5 Anzahlung und Restzahlung

Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises bzw. des Veranstaltungspreises fällig. Die Zahlung des vollen Reisepreises bzw. Veranstaltungspreises ist 10 Tage vor der Anreise des Kunden fällig. Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder in begründeten Fällen vom Kunden eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 

Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.

§ 6 Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN

Bei einer Rücktrittserklärung von einem Vertrag über die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten weiteren Leistungen zahlt der Kunde:

bis zu 90 Tage vor dem Anreisedatum 0 % des Gesamtpreises

bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum 25 % des Gesamtpreises

danach 100 % des Gesamtpreises.

Bei einer Rücktrittserklärung von einem Vertrag über die mietweise Überlassung von Tagungs-, Seminar- und Veranstaltungsräumen sowie die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen zahlt der Kunde:

bis zu 90 Tage vor dem Anreisedatum 25 % des Gesamtpreises

bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum 50 % des Gesamtpreises

danach 90 % des Gesamtpreises.

Für den Rücktritt von Zusatzleistungen, wie Catering, Tagungsverpflegungen, Unterhaltungsprogrammen, Führungen, Kursen, Events etc. gelten die Rücktrittsbestimmungen des jeweiligen Vertragspartners. Ist die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN als Vermittler der Vertragspartner gegenüber dem jeweiligen Dienstleister, ist der Kunde verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises des Dienstleisters zu zahlen.

Ein Rücktritt vom Vertrag zwischen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN und dem Kunden hat schriftlich zu erfolgen an:
E-Mail: urlaub@schloss-prossen.de oder an die
Anschrift: Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN, Gründelweg 15, 01814 Bad Schandau, OT Prossen.

§ 7 Rücktritt der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN in diesem Zeitraum ihrerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; der Kunde in erheblicher Weise schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und sein Verhalten trotz einer Abmahnung fortsetzt oder Räume zum Beispiel wegen Instandsetzungsmaßnamen nicht zur Verfügung stehen.

Der berechtigte Rücktritt der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 8 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rücknahme (Anreise, Abreise)

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Suiten oder Appartements, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Suiten oder Appartements stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Suiten oder Appartements der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Jede Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den unter § 1 Abs. 1 bis 3 genannten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.

§ 9 Haftung der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN

Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN bzw. auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN beruhen. Als wesentliche Pflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (sog. Kardinalspflichten). Einer Pflichtverletzung der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN auftreten, wird die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN nach Kenntnis oder auf Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, setzt die Haftung eine gesonderte Vereinbarung mit der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN voraus.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Die Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Deutsche Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ­– auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz der Ferienresidenz SCHLOSS PROSSEN als Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.